Bauen - Antrag auf Ausstellung eines Zeugnisses zur Grundstücksteilung
Volltext
Wenn ein Grundstück geteilt werden soll, das bebaut oder dessen Bebauung genehmigt ist, kann die untere Bauaufsichtsbehörde auf Antrag Beteiligter ein Zeugnis zur Grundstücksteilung ausstellen.
Mit dem Zeugnis wird bestätigt, dass die Teilung keine Verhältnisse schafft, die der Thüringer Bauordnung oder Vorschriften, die aufgrund der Thüringer Bauordnung erlassen wurden, widersprechen.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde in den Landkreisen und kreisfreien Städten.
Kosten
Für öffentliche Leistungen der Bauaufsichtsbehörden sind Kosten (Gebühren und Auslagen) zu erheben.
Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus der Thüringer Baugebührenverordnung und deren Anlage.
Für öffentliche Leistungen, die nicht in der Anlage der Thüringer Baugebührenverordnung enthalten sind, wird eine Gebühr erhoben, die nach vergleichbaren öffentlichen Leistungen bemessen wird.
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
Erkundigen Sie sich bei Ihrer örtlich zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Antragsformulare oder welcher Onlinedienst für Ihr Anliegen zur Verfügung stehen. Das kann je Kommune unterschiedlich sein. Bauaufsichtsbehörde.
Urheber
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur
Rechtsbehelf
Klage
Widerspruch