Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter kreis-slf.de(.eu) veröffentlichten Internetseiten des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt.

Als öffentliche Stelle sind wir bemüht, unsere Internetseiten barrierefrei zugänglich zu machen.

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus dem Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG) sowie der Thüringer Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (ThürBITVO).

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus Gründen von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht barrierefrei:

Es handelt sich um PDF-Dokumente:

  • Formulare/Anträge mit Anlagen
  • Flyer und Broschüren
  • Protokolle und Niederschriften
  • Originalfassungen der Amtlichen Bekanntmachungen
  • Haushaltspläne, Nachtragshaushaltspläne, Teilergebnis- und Teilfinanzrechnungen, Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses
  • Informationen zu den Wahlen
  • Bebauungspläne mit allen Anlagen

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde zuletzt am 1. Juli 2026 aktualisiert.

Feedback und Kontaktangaben

Unter dem Punkt Barrierefreiheit können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind.

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle in Thüringen wenden. Die Durchsetzungsstelle ist beim Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen eingerichtet und hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Thüringen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Durchsetzungsverfahren ist für Sie kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter nachfolgendem Verweis.

Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren

Direkt kontaktieren können Sie die Durchsetzungsstelle unter folgender Seite: