Jugendförderung
Förderung der außerschulischen Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit
Der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt stellt in seinem Haushaltsplan Fördermittel zur Unterstützung der außerschulischen Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit zur Verfügung.
- Ferien- und Freizeitmaßnahmen
- Internationaler Jugendaustausch
- Außerschulische Jugendbildung / Multiplikatorenbildung
- Materialien und Geräte
- Veranstaltungen der Kinder- und Jugendarbeit
- Förderung von Jugendvereinen, Jugendgruppen und -initiativen (institutionelle Förderung)
- Projekte der Jugendarbeit
- Sonderzuschüsse
- Sondermaßnahmen
- Ferienspaßprogramme
- Antragsformular RL Jugendarbeit (PDF, 65 kB)
- Richtlinie zur Förderung von Jugendarbeit, Jugendbildung und Jugendsozialarbeit (PDF, 293 kB)
- Verwendungsnachweisformular RL Jugendarbeit (PDF, 302 kB)
Förderung Investiver Maßnahmen der Jugendarbeit
Der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt gewährt Zuwendungen im Rahmen des Haushaltes des Landkreises. Vorhaben zum Zwecke der Jugend-/Jugendsozialarbeit können sein:
- Neubau, Um- und Ausbau, Sanierung und Modernisierung von Einrichtungen
- Technische Ausstattung von Einrichtungen - Erstausstattung mit Mobiliar und Geräten
- In besonders begründeten Fällen auch Vorhaben des Ankaufs bereits bebauter Grundstücke, wenn die aufstehenden Gebäude dem Zwecke der Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit zu dienen geeignet sind.
- Antragsformular zur RL Investmaßnahme Jugendarbeit (PDF, 57 kB)
- Richtlinie Gewährung von Kreiszuwendungen zu investiven Maßnahmen der Jugendarbeit (PDF, 5 MB)
- Verwendungsnachweisformular RL Invest (PDF, 78 kB)
Förderung zu Maßnahmen der Schuljugendarbeit
Der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt gewährt Zuwendungen im Rahmen des Haushaltes des Landkreises für Maßnahmen der Schuljugendarbeit.
- Förderfähige Ausgaben - Personalkosten
- Förderfähige Ausgaben - Sachkosten
- Antragsformular RL auf Förderung von Maßnahmen der Schuljugendarbeit (PDF, 66 kB)
- Richtlinie zur Förderung von Schuljugendarbeit (PDF, 77 kB)
- Verwendungsnachweisformular RL Maßnahmen der Schuljugendarbeit (PDF, 98 kB)
Förderung von Jugendbeauftragten
Gefördert wird die Tätigkeit von, in Gemeinden oder Gemeindeverwaltungsverbänden dienst- oder arbeitsrechtlich beschäftigten Jugendbeauftragten, durch pauschale Zuweisungen zu den, dem kommunalen Arbeitgeber oder Dienstherrn hierfür entstehenden Personalkosten.