Jugendförderung

Förderung der außerschulischen Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit

Der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt stellt in seinem Haushaltsplan Fördermittel zur Unterstützung der außerschulischen Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit zur Verfügung. 

  • Ferien- und Freizeitmaßnahmen
  • Internationaler Jugendaustausch
  • Außerschulische Jugendbildung / Multiplikatorenbildung
  • Materialien und Geräte
  • Veranstaltungen der Kinder- und Jugendarbeit
  • Förderung von Jugendvereinen, Jugendgruppen und -initiativen (institutionelle Förderung)
  • Projekte der Jugendarbeit
  • Sonderzuschüsse
  • Sondermaßnahmen
  • Ferienspaßprogramme

Förderung Investiver Maßnahmen der Jugendarbeit

Der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt gewährt Zuwendungen im Rahmen des Haushaltes des Landkreises. Vorhaben zum Zwecke der Jugend-/Jugendsozialarbeit können sein:

  • Neubau, Um- und Ausbau, Sanierung und Modernisierung von Einrichtungen
  • Technische Ausstattung von Einrichtungen - Erstausstattung mit Mobiliar und Geräten
  • In besonders begründeten Fällen auch Vorhaben des Ankaufs bereits bebauter Grundstücke, wenn die aufstehenden Gebäude dem Zwecke der Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit zu dienen geeignet sind.

Förderung zu Maßnahmen der Schuljugendarbeit

Der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt gewährt Zuwendungen im Rahmen des Haushaltes des Landkreises für Maßnahmen der Schuljugendarbeit.

  • Förderfähige Ausgaben - Personalkosten
  • Förderfähige Ausgaben - Sachkosten

Förderung von Jugendbeauftragten

Gefördert wird die Tätigkeit von, in Gemeinden oder Gemeindeverwaltungsverbän­den dienst- oder arbeitsrechtlich beschäftigten Jugendbeauftragten, durch pauschale Zuweisungen zu den, dem kommunalen Arbeitgeber oder Dienstherrn hierfür entstehenden Personalkosten.