Bauen - Anzeige eines Wechsels des Bauherrn

Ihr Wohnort

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Wechselt der Bauherr, hat der neue Bauherr dies der Bauaufsichtsbehörde unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Treten bei einem Bauvorhaben mehrere Personen als Bauherr auf, kann die Bauaufsichtsbehörde verlangen, dass ihr gegenüber ein Vertreter bestellt wird. Dieser hat dem Bauherrn obliegende Verpflichtungen zu erfüllen. 

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die unteren Bauaufsichtsbehörden.

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Formulare und Informationen zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

Hinweise (Besonderheiten)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 15.08.2024
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft