Bauen - Anzeige eines Wechsels des Bauleiters

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Volltext

Als Bauherr müssen Sie den Wechsel des Bauleiters während der Bauausführung der Bauaufsichtsbehörde mitteilen.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Wechsel schriftlich mitteilen.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Frist

Sie müssen den Wechsel unverzüglich mitteilen.

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Formulare und Informationen zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 15.08.2024
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft