Bauen - Anzeige eines Wechsels des Bauleiters

Ihr Wohnort

Volltext

Als Bauherr müssen Sie den Wechsel des Bauleiters während der Bauausführung der Bauaufsichtsbehörde mitteilen.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Frist

Sie müssen den Wechsel unverzüglich mitteilen.

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Formulare und Informationen zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Wechsel schriftlich mitteilen.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 15.08.2024
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft