Bauen - Anzeige eines Wechsels des Bauleiters
Volltext
Als Bauherr müssen Sie den Wechsel des Bauleiters während der Bauausführung der Bauaufsichtsbehörde mitteilen.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Frist
Sie müssen den Wechsel unverzüglich mitteilen.
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Formulare und Informationen zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Verfahrensablauf
Sie müssen den Wechsel schriftlich mitteilen.
Urheber
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft