Bauen - Anzeige des Bauleiters
Urheber
Volltext
Als Bauherr müssen Sie den Namen des Bauleiters der Bauaufsichtsbehörde mitteilen.
Verfahrensablauf
Die Anzeige des Bauleiters müssen Sie schriftlich machen.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Frist
Die Anzeige des Bauleiters müssen Sie vor Baubeginn vornehmen.
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Formulare und Informationen zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft