Bauen - Anzeige des Bauleiters

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Urheber

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Volltext

Als Bauherr müssen Sie den Namen des Bauleiters der Bauaufsichtsbehörde mitteilen.

Verfahrensablauf

Die Anzeige des Bauleiters müssen Sie schriftlich machen.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Frist

Die Anzeige des Bauleiters müssen Sie vor Baubeginn vornehmen.

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Formulare und Informationen zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 19.08.2024
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft