Bauen - Anzeige des Bauzustands
Volltext
In Thüringen können die Bauaufsichtsbehörden und Prüfingenieure von Ihnen verlangen, Beginn und Beendigung bestimmter Bauarbeiten (als »Bauzustand bezeichnet«) anzuzeigen.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Erforderliche Unterlagen
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch, Klage
Formulare
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Einige Behörden stellen Formulare auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Hinweise (Besonderheiten)
Urheber
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft