Bauen - Anzeige des Bauzustands

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In Thüringen können die Bauaufsichtsbehörden und Prüfingenieure von Ihnen verlangen, Beginn und Beendigung bestimmter Bauarbeiten (als »Bauzustand bezeichnet«) anzuzeigen.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Erforderliche Unterlagen

Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch, Klage

Formulare

Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Einige Behörden stellen Formulare auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

Hinweise (Besonderheiten)

Urheber

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 19.08.2024
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft