Bauen - Beratung zu den Bauvorschriften in Anspruch nehmen

Ihr Wohnort

Volltext

Sie können in bestimmten Fällen eine Beratung zu einzelnen rechtlichen Voraussetzungen zu Ihrem Bauvorhaben in Anspruch nehmen.

Im Falle eines vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens gilt dies, soweit sich die Beratung auf Sachverhalte bezieht, die nicht Gegenstand der bauaufsichtlichen Prüfung sind.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde in Ihrem Landkreis oder Ihrer kreisfreien Stadt.

Kosten

Die Gebühren sind abhängig vom anrechenbaren Bauwert entsprechend des Verwaltungskostenverzeichnisses der Baugebührenverordnung.



Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständige Stelle

Zuständig sind die unteren Bauaufsichtsbehörden.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 14.08.2024
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft