Bauen - Anzeige der Nutzungsaufnahme
Volltext
Als Bauherr eines Vorhabens sind Sie verpflichtet, die Bauaufsichtsbehörde über die geplante Nutzungsaufnahme zu informieren.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Frist
Die Anzeige muss mindestens zwei Wochen vor der Nutzungsaufnahme in der Bauaufsichtsbehörde vorliegen.
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
Erkundigen Sie sich bei Ihrer örtlich zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Antragsformulare oder welcher Online dienst für Ihr Anliegen zur Verfügung steht. Das kann je Kommune unterschiedlich sein.
Voraussetzungen
Sie sind Bauherr des Vorhabens.
Urheber
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur