Bauen - Anzeige der Nutzungsaufnahme

Ihr Wohnort

Volltext

Als Bauherr eines Vorhabens sind Sie verpflichtet, die Bauaufsichtsbehörde über die geplante Nutzungsaufnahme zu informieren.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Frist

Die Anzeige muss mindestens zwei Wochen vor der Nutzungsaufnahme in der Bauaufsichtsbehörde vorliegen.

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Erkundigen Sie sich bei Ihrer örtlich zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Antragsformulare oder welcher Online dienst für Ihr Anliegen zur Verfügung steht. Das kann je Kommune unterschiedlich sein.

Voraussetzungen

Sie sind Bauherr des Vorhabens. 

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 21.07.2026
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur