Bauen - Anzeige der Nutzungsaufnahme
Urheber
Volltext
Als Bauherr eines Vorhabens sind Sie verpflichtet, die Bauaufsichtsbehörde über die geplante Nutzungsaufnahme zu informieren.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Voraussetzungen
Sie sind Bauherr des Vorhabens.
Frist
Die Anzeige muss mindestens zwei Wochen vor der Nutzungsaufnahme in der Bauaufsichtsbehörde vorliegen.
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Die Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft