Bauen - Anzeige des Baubeginns
Urheber
Volltext
Als Bauherr eines Vorhabens sind Sie verpflichtet, die Bauaufsichtsbehörde in folgenden Situationen zu informieren:
Beginn der Ausführung des Vorhabens
Wiederaufnahme der Bauarbeiten nach einer Unterbrechung von mehr als drei Monaten.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Voraussetzungen
Sie sind Bauherr eines Vorhabens.
Frist
Die Baubeginnanzeige muss mindestens eine Woche vor Baubeginn in der Bauaufsichtsbehörde vorliegen.
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft