Bauen - Anzeige des Baubeginns

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Volltext

Als Bauherr eines Vorhabens sind Sie verpflichtet, die Bauaufsichtsbehörde in folgenden Situationen zu informieren:

Beginn der Ausführung des Vorhabens

Wiederaufnahme der Bauarbeiten nach einer Unterbrechung von mehr als drei Monaten.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Voraussetzungen

Sie sind Bauherr eines Vorhabens. 

Frist

Die Baubeginnanzeige muss mindestens eine Woche vor Baubeginn in der Bauaufsichtsbehörde vorliegen.

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst. 

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.09.2023
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft