Bauen - Antrag auf Auskunft / Einsicht / Auszug aus dem Baulastenverzeichnis

Ihr Wohnort

Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtungserklärung, mit der Sie sich als Eigentümer verpflichten, auf Ihrem Grundstück etwas zu tun, zu dulden oder zu unterlassen. Die Baulast wird mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis bei der unteren Bauaufsichtsbehörde rechtswirksam.

Baulasten können den Wert oder die Nutzbarkeit eines Grundstücks beeinflussen. Es ist daher sinnvoll, sich beispielsweise vor dem Kauf eines Grundstücks darüber zu informieren, ob ein Grundstück mit einer oder mehreren Baulasten belastet ist. Dazu erteilt Ihne die zuständige Behörde Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis – allerdings nur dann, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Auf Antrag kann Ihnen ein Auszug aus dem Verzeichnis angefertigt werden.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Kosten

Für die Auskunft und das Anfertigen eines Auszugs fallen Gebühren an.

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

  • Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
  • Erkundigen Sie sich, welche Antragsformulare oder welcher Onlinedienst für Ihr Anliegen zur Verfügung stehen. Das kann je Kommune unterschiedlich sein.

Voraussetzungen

Das berechtigte Interesse an der Einsichtnahme und Auskunft müssen Sie gegenüber der Bauaufsichtsbehörde begründen.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 22.07.2026
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur