Bauen - Antrag auf Teilbaugenehmigung für die Änderung einer baulichen Anlage

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Volltext

Sie benötigen eine Teilbaugenehmigung, wenn Sie vor der eigentlichen Baugenehmigung mit der teilweisen Änderung von baulichen Anlagen beginnen möchten.

Dafür müssen Sie bei der zuständigen Behörde einen Antrag stellen.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.

Voraussetzungen

Der Bauantrag muss vollständig alle Änderungen enthalten, die für eine Teilbaugenehmigung beantragt werden.

Erforderliche Unterlagen

Antrag (per Onlineservice oder schriftlich), falls noch nicht zum Bauantrag eingereicht:

  • Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte 
  • Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung

Bitte erfragen Sie in Ihrer zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.

Kosten

Es werden Gebühren nach der Thüringer Baugebührenverordnung erhoben.

Auskunft erteilt die zuständige untere Baubehörde.



Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Wenden Sie sich bitte an die zuständige untere Baubehörde.

Einige Behörden stellen Formulare auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 19.08.2024
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft