Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen - personenbezogenen Parkplatz erhalten

Ihr Wohnort

Inhabern eines EU-Parkausweises kann ein personenbezogener Parkplatz in Wohnortnähe auf öffentlichem Straßenland eingerichtet werden.

Es kann auch ein personenbezogener Parkplatz in der Nähe der Arbeitsstelle eingerichtet werden. 

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die Straßenverkehrsbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

Erforderliche Unterlagen

Kopie Zulassungsbescheinigung Teil I („Fahrzeugschein“)

Wenden Sie sich an Ihre örtliche Straßenverkehrsbehörde, 

einige Behörden stellen Antragsformulare oder Antragsportale online zur Verfügung.

Kosten

Die Einrichtung eines personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatzes ist gebührenfrei.

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Wenden Sie sich an das örtliche Bürgeramt oder die örtliche Straßenverkehrsbehörde, welches Antragsverfahren, welche Antragsformulare oder Antragsportale online zur Verfügung stehen. Das kann je Kommune unterschiedlich sein.

Voraussetzungen

EU-Parkausweis

Es ist kein geeigneter Parkplatz auf privaten Flächen vorhanden (z.B. auf dem eigenen Grundstück, Mieterparkplatz, eigene Parkplätze des Arbeitgebers) 

In der Regel ist es erforderlich, dass der Berechtigte selbst am Straßenverkehr teilnimmt 

Bearbeitungsdauer

Bitte erkundigen Sie sich über die Bearbeitungsdauer und die Herstellung der Kennzeichnung der personenbezogenen Parkmöglichkeit für einen schwerbehinderten Menschen bei ihrer örtlichen Straßenverkehrsbehörde oder im örtlichen Bürgeramt.

Urheber

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 03.07.2026
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur