Hilfen für entwicklungsgefährdete und behinderte Kinder und Jugendliche beantragen

Ihr Wohnort

Wenn Sie keine gesetzliche oder private Krankenversicherung haben und Unterstützung zum Lebensunterhalt benötigen, können Sie Gesundheitshilfe vom Sozialhilfeträger erhalten. Diese Leistung bietet Ihnen medizinische Unterstützung und Beratung, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt ist. Zu den Leistungen der Gesundheitshilfe gehören medizinische Behandlungen, Therapien zur Sprech- und Bewegungsförderung, Vorsorgeuntersuchungen und Alltagsbegleitung. Speziell für Kinder mit Entwicklungsstörungen oder Behinderungen umfasst die Gesundheitshilfe medizinische Vorsorgeleistungen, Früherkennungsuntersuchungen, Behandlungen, Vorbeugemaßnahmen und Beratung. Das Sozialamt entscheidet über den Inhalt und Umfang der Leistungen, die übernommen werden. Diese Unterstützung kann Ihnen helfen, notwendige medizinische Versorgung zu erhalten, wenn Sie anderweitig nicht versichert sind.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an Ihr Sozialamt.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Hilfe zur Gesundheit
  • Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)
  • Hinweis: Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.
     

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

  • Die Leistungen sollen so früh wie möglich einsetzen (Frühförderansatz).
  • Eine Kombination mit medizinischer Frühförderung ist möglich.
  • Anspruch besteht auch bei drohender Behinderung.
  • Ein Gesamtplanverfahren ist bei mehreren Leistungen erforderlich.
     

Verfahrensablauf

  • Vereinbaren Sie einen Termin beim Sozialamt, um Ihren Antrag auf Gesundheitshilfe zu stellen.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum Termin mit. Eine Liste der benötigten Dokumente erhalten Sie bei der Terminvereinbarung.
  • Das Sozialamt prüft Ihren Antrag auf Anspruch auf Gesundheitshilfe.
  • Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid, der die Art, den Umfang und die Dauer der Unterstützung beschreibt.
  • Wenn Sie Anspruch haben, meldet das Sozialamt Sie bei einer Krankenversicherung an.
  • Sollten Sie keinen Anspruch haben, prüft das Sozialamt, ob die Gesundheitshilfe für Ihr Kind übernommen werden kann. In diesem Fall müssen Sie eventuell weitere Unterlagen einreichen.
  • Bei einem Notfall können Sie sofort medizinische Hilfe in Anspruch nehmen, ohne vorher einen Antrag zu stellen.
     

Voraussetzungen

  • Es liegt eine Entwicklungsgefährdung oder der Verdacht auf eine Behinderung beim Kind vor.
  • Es besteht kein oder kein ausreichender Leistungsanspruch bei der Gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Ihr Einkommen/Vermögen liegt unterhalb der sozialhilferechtlichen Grenzen.
     

Rechtsbehelf

Widerspruch

Urheber