Diagnostische Leistungen für Kinder mit Entwicklungsauffälligkeiten beantragen
Sie können beim zuständigen Sozialhilfeträger eine medizinische Diagnostik für Ihr Kind beantragen, wenn eine Entwicklungsverzögerung oder eine drohende Behinderung vermutet wird. Diese Diagnostik hilft Ihnen, gesundheitliche Probleme frühzeitig zu erkennen und medizinisch abzuklären. Sie ist oft Voraussetzung für weitere Unterstützungsangebote wie die Frühförderung. Bevor Sie diese Leistung in Anspruch nehmen, sollten Sie prüfen, ob andere vorrangige Leistungen, zum Beispiel durch die gesetzliche Krankenversicherung, verfügbar sind. Die Diagnostik erfolgt im Rahmen der Sozialhilfe und zielt darauf ab, Ihnen und Ihrem Kind die bestmögliche Unterstützung zu bieten.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an Ihr Sozialamt.
Erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag beziehungsweise Antragsformular
- ärztliches oder therapeutisches Empfehlungsschreiben
- gegebenenfalls Nachweis zur Ablehnung oder Nichterbringung durch Krankenkasse
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Angaben zur sozialen Situation der Familie (zum Beispiel Leistungsbezug)
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
- Die Diagnostik kann Voraussetzung für Teilhabeleistungen nach SGB IX (Frühförderung) sein.
- Es besteht kein Leistungsanspruch bei vorrangiger Kostenträgerschaft der GKV (siehe § 52 SGB XII).
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Medizinische Diagnostik ist in der Regel Teil eines interdisziplinären Verfahrens.
Verfahrensablauf
- Sie stellen einen Antrag auf medizinische Diagnostik für Ihr Kind beim örtlichen Sozialamt. Nutzen Sie dafür das bereitgestellte Antragsformular und reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen ein.
- Das Sozialamt prüft, ob alle Voraussetzungen für die Unterstützung erfüllt sind. Dieser Schritt erfolgt innerhalb von zwei Wochen nach Antragseingang.
- Falls zusätzliche Informationen oder ärztliche Stellungnahmen benötigt werden, werden Sie schriftlich benachrichtigt. Reichen Sie die angeforderten Dokumente innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Benachrichtigung ein.
- Sie erhalten eine schriftliche Entscheidung über die Gewährung der Leistung innerhalb von vier Wochen nach Einreichung aller erforderlichen Unterlagen.
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Bei Bewilligung erhalten Sie einen Kostenübernahmeschein, den Sie bei der Diagnostikstelle vorlegen können, um die medizinische Diagnostik in Anspruch zu nehmen.
Voraussetzungen
- Es liegt eine Entwicklungsgefährdung oder der Verdacht auf eine Behinderung beim Kind vor.
- Es besteht kein oder kein ausreichender Leistungsanspruch bei der gesetzlichen Krankenversicherung.
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Ihr Einkommen/Vermögen liegt unterhalb der sozialhilferechtlichen Grenzen.
Rechtsbehelf
Widerspruch