Waffen ohne Erlaubnis transportieren beziehungsweise führen

Ihr Wohnort

  • In gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen benötigen Sie keine Erlaubnis zum Transportieren und Führen von Waffen. 
  • Sie müssen keinen Antrag bei der Waffenbehörde stellen.
     

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Waffenbehörde.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Wenn Sie unsicher sind, wie Sie verfahren müssen, kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige Waffenbehörde in dem Kreisgebiet, in dem Sie wohnen.

Verfahrensablauf

Da kein Antrag gestellt werden muss, gibt es hier keinen Verfahrensablauf.

Voraussetzungen

Sie brauchen keine Erlaubnis zum Transportieren und Führen von Waffen, wenn diese unter den Voraussetzungen des § 12 Absatz 3 Waffengesetzes erfolgen.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 09.01.2026
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung

Urheber