Gewerbe- und Privatobjekte: Vermittlung - Erlaubnis
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Volltext
Wer den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen vermittelt oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweist, bedarf einer Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an das zuständige Gewerbeamt.
Kosten
Gebühren werden nach der Gebührenverordnung des Landes erhoben.