Gewerbe- und Privatobjekte: Vermittlung - Erlaubnis

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Volltext

Wer den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen vermittelt oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweist, bedarf einer Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an das zuständige Gewerbeamt.

Kosten

Gebühren werden nach der Gebührenverordnung des Landes erhoben.

Rechtsgrundlage(n)

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