Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen - unterirdische Sondernutzung beantragen (Leitungen wie Werksleitungen, Rohr- und Kabelleitungen für Strom, Gas, Fernwärme, Wasser und Abwasser mit Hausanschlüssen)

Ihr Wohnort

Wenn Sie Leitungen (z.B. Werksleitungen, Rohr- und Kabelleitungen für Strom, Gas, Fernwärme, Wasser und Abwasser mit Hausanschlüssen), die privaten Zwecken dienen, unter öffentlichen Straßen verlegen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Formulare

Einige Behörden stellen Formulare auf ihren Internetseiten oder Online-Portale zur Verfügung.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an den jeweiligen Straßenbaulastträger (Gemeinde-, Stadt- oder Landesverwaltung).

Kosten

  • Entgelte richten sich für Bundesstraßen und Landesstraßen nach den Nutzungsrichtlinien
  • Entgelte innerhalb von Städten und Gemeinden nach den jeweiligen Satzungen


Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Über die Nutzung wird ein privatrechtlicher Vertrag geschlossen.

Urheber

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 07.02.2022
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft