Reisegewerbekarte Verlängerung beantragen

Ihr Wohnort

Wenn Sie als Schausteller, „fliegender Händler“ oder Inhaber eines Marktstandes tätig sind, d.h. wenn Sie Ihre Dienstleistungen oder Waren an ständig wechselnden Orten anbieten, betreiben Sie ein Reisegewerbe. Dazu benötigen Sie eine Reisegewerbekarte.
 
Die Reisegewerbekarte kann inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucher erforderlich ist. Wenn Sie eine befristete Reisegewerbekarte haben, können Sie diese bei der zuständigen Behörde verlängern.

Onlinedienste

Formulare

  • Formulare: keine
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen bei Abholung vor Ort: ja
  • Onlineverfahren möglich: ja

Ansprechpunkt

Ansprechpartner ist das Gewerbeamt bei Ihrer Gemeinde bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. der zukünftige Betrieb seinen Sitz haben wird.

Voraussetzungen

Sie müssen bereits im Besitz einer Reisegewerbekarte sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Reisegewerbekarte
  • ggf. Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregisterauszug
  • ggf. Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • ggf. Handwerkskarte
  • ggf. Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung

Kosten

Gebühr gemäß Kostenordnung des zuständigen Landes/der zuständigen Behörde.

Gebühren werden nach der Gebührenverordnung des Landes erhoben.

Frist

Die Änderung der Reisegewerbekarte ist abzuwarten.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 1 Woche.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 17.11.2021
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal