Schwerbehindertenausweis Beiblatt mit oder ohne Wertmarke beantragen
Menschen mit Schwerbehinderung können bestimmte Leistungen und Nachteilsausgleiche erhalten.
Wenn Sie einen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis haben, auf dem bestimmte Merkzeichen angegeben sind, können Sie mit Hilfe dieses Antrags ein Beiblatt und eine Wertmarke beantragen.
Sie können damit folgende Leistungen in Anspruch nehmen:
- die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr oder
- eine Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer
Damit Sie die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr nutzen können, müssen Sie eine Wertmarke für ein halbes oder ein ganzes Jahr gegen Zahlung einer Eigenbeteiligung erwerben. Die Eigenbeteiligung entfällt, wenn bestimmte Merkzeichen vorliegen oder bestimmte soziale Leistungen bezogen werden.
Wahlweise können Sie stattdessen ein Beiblatt ohne Wertmarke beantragen, um eine Ermäßigung der Kfz-Steuer zu erhalten.
Für Personen mit bestimmten Merkzeichen gibt es dabei die Möglichkeit, mit dem Beiblatt mit Wertmarke sowohl die Ermäßigung der Kfz-Steuer als auch die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr in Anspruch zu nehmen.
Wenn Ihr Beiblatt beschädigt ist oder Sie es verloren haben, können Sie eine Ersatzausstellung beantragen.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige Stadtverwaltung Ihrer kreisfreien Stadt beziehungsweise das zuständige Landratsamt Ihres Landkreises.
Erforderliche Unterlagen
- gültiger zweifarbiger Schwerbehindertenausweis inklusive bestimmter Merkzeichen
- gegebenenfalls Nachweise zum Leistungsbezug bestimmter Sozialleistungen für d ie Kostenbefreiung von der Eigenbeteiligung an der Wertmarke
Kosten
- Kosten für die Ausstellung des Beiblatts
Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein) - Kosten für die Ausstellung einer Wertmarke für ein halbes Jahr, wenn Ihnen nicht wenigstens eines der Merkzeichen Bl oder H zuerkannt wurde
Gebühr: 53,00 EUR (Vorkasse: nein) - Kosten für die Ausstellung einer Wertmarke für ein ganzes Jahr, wenn Ihnen nicht wenigstens eines der Merkzeichen Bl oder H zuerkannt wurde
Gebühr: 104,00 EUR (Vorkasse: nein)
Frist
Es sind keine Fristen zu beachten. Sofern der Monat der Antragstellung schon fortgeschritten ist, wird das Beiblatt mit Wertmarke jedoch erst für den nächsten Monat ausgestellt.
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
Die Beantragung der Beiblätter kann formlos erfolgen.
Verfahrensablauf
- Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, werden Ihre Unterlagen zur Berechtigung auf ein Beiblatt geprüft.
- Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, wird die von Ihnen gegebenenfalls zu entrichtende Gebühr ermittelt und es wird Ihnen ein Überweisungsträger übersandt.
- Das Beiblatt mit Wertmarke wird Ihnen nach der Bezahlung zugesandt.
- Wenn Sie die Voraussetzungen für ein Beiblatt mit Wertmarke ohne Eigenbeteiligung erfüllen, wird Ihnen das Beiblatt mit Wertmarke gleich zugesandt.
- Wenn Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, erhalten Sie einen ablehnenden Bescheid.
Voraussetzungen
- Sie haben einen festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 50.
- Sie besitzen einen gültigen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis.
-
Auf Ihrem Schwerbehindertenausweis ist mindestens eins der folgenden Merkzeichen eingetragen:
- G
- aG
- B
- H
- Bl
- Gl
- TBl
Bearbeitungsdauer
- Bei Beiblatt mit entgeltlicher Wertmarke oder ohne Wertmarke: wenige Tage
- Bei Beiblatt mit unentgeltlicher Wertmarke: circa zwei Wochen
- Bei einer Ablehnung kann die Bearbeitungsdauer abweichen.
Urheber
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie
Rechtsbehelf
Wenn Sie einen ablehnenden Bescheid erhalten:
- Widerspruch
- Klage