Kinder – und Jugendärztlicher Dienst/Kinder – und Jugendzahnärztlicher Dienst
Die Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte ist es, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu schützen und zu fördern. Hierfür arbeiten sie mit Tageseinrichtungen für Kinder und mit Schulen zusammen.
Zum Aufgabengebiet gehören
- Schuleingangsuntersuchungen,
- Vorsorgeuntersuchungen in Kindertagesstätten und Schulen
- Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen in Kindertagesstätten und Schulen, Durchführung zahnärztlicher Prophylaxemaßnahmen
- Information, Beratung und Aufklärung über Gesundheitsgefährdungen bzw. gesundheitsfördernde Verhaltensweisen,
- Durchführung von Impfberatung und Impfkampagnen,
- Einzelfallberatungen für Schüler/innen und Lehrer,
- Behindertenberatung,
- Durchführung von Sprechstunden für Kinder mit ihren Sorgeberechtigten
- Gesundheitsberichterstattung.
Ansprechpunkt
An das für den Wohnort zuständige Gesundheitsamt des Landkreises/kreisfreien Stadt.
Rechtsgrundlage(n)
- § 55 Schulgesundheitspflege - Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG)
- § 57 Datenschutz - Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG)
- Thüringer Verordnung über die Schulgesundheitspflege (ThürSchulgespflVO)
- § 119 Anmeldung zum Besuch der Grundschule - Thüringer Schulordnung (ThürSchulO)
- § 120 Feststellung zur Entwicklung - Thüringer Schulordnung (ThürSchulO)
- Verordnung über den öffentlichen Gesundheitsdienst und die Aufgaben der Gesundheitsämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten (GesDV TH 1998)
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 19.03.2013
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit