Fischereipachtvertrag anzeigen (Anzeige Fischereipachtvertrag Entgegennahme)

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Volltext

Wenn Sie Inhaber eines Fischereirechtes sind und dieses nicht selbst ausüben können oder wollen, besteht die Möglichkeit, dass Sie die Ausübung des Fischereirechts einem anderen, der zur Fischereiausübung berechtigt ist, in vollem Umfang durch den Abschluss eines Fischereipachtvertrages übertragen.

Den Abschluss oder die Änderung eines Fischereipachtvertrages müssen Sie als Verpächter entgegennehmen (als Inhaber des Fischereirechts) und anschließend der zuständigen unteren Fischereibehörde anzeigen.

Verfahrensablauf

Anzeige des Fischerpachtvertrages oder der Änderung binnen 14 Tage nach dessen Abschluss inklusive der notwendigen Unterlagen

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die untere Fischereibehörde des Landratsamtes beziehungsweise der kreisfreien Stadt.

Voraussetzungen

  • Schriftform Fischereipachtvertrag
  • Mindestpacht- und Verlängerungsdauer 12 Jahre
  • gültiger Fischereischein des Pächters (außer Vierteljahresfischereischein)

Erforderliche Unterlagen

  • Fischereipachtvertrag
  • gültiger Fischereischein des Pächters, für den Fall, dass eine natürliche Person Pächter ist

Kosten

Frist

14 Tage Frist zur Anzeige nach erfolgtem Pachtvertragsabschluss oder nach vereinbarter Änderung

Bearbeitungsdauer

Beanstandungsfrist: zwei Monate

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch gegen den Bescheid der unteren Fischereibehörde.

Widerspruchsfristen

Hinweise (Besonderheiten)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 08.08.2025
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an die untere Fischereibehörde des Landratsamtes beziehungsweise der kreisfreien Stadt.

Formulare

Bitte wenden Sie sich an die untere Fischereibehörde des Landratsamtes beziehungsweise der kreisfreien Stadt.

Einige Behörden stellen Anträge und Formulare auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.