Sperrzeit - Spielhallen

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In Thüringen gelten folgende Sperrzeiten für Spielhallen von 1.00 bis 9.00 Uhr sowie an Feiertagen nach dem Thüringer Feiertagsgesetz.

Onlinedienste

Ansprechpunkt

Die zuständige Behörde (Landkreis, kreisfreie Stadt und große kreisangehörige Stadt) kann bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse die Sperrzeit allgemein verlängern, verkürzen oder aufheben.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 14.05.2019
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG)

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal