Kraftfahrzeugkennzeichen - Ausfuhrkennzeichen beantragen

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Wenn in Deutschland ein nicht zugelassenes Fahrzeug mit eigener Kraft dauerhaft in das Ausland verbracht werden soll, so ist bei einer Fahrzeugzulassungsbehörde ein Ausfuhrkennzeichen zu beantragen.

Auf dem Kennzeichen und in der Zulassungsbescheinigung Teil I ist das Ablaufdatum vermerkt. Die Fahrzeugzulassungsbescheinigung ist bei jeder Fahrt mitzuführen.

Ansprechpunkt

Sie können sich an jede Fahrzeugzulassungsbehörde in Deutschland wenden, persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter.

Vollmacht für Zulassungen

SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer

Rechtsgrundlage(n)

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 20.07.2026
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur