Kraftfahrzeugkennzeichen - Ausfuhrkennzeichen beantragen
Wenn in Deutschland ein nicht zugelassenes Fahrzeug mit eigener Kraft dauerhaft in das Ausland verbracht werden soll, so ist bei einer Fahrzeugzulassungsbehörde ein Ausfuhrkennzeichen zu beantragen.
Auf dem Kennzeichen und in der Zulassungsbescheinigung Teil I ist das Ablaufdatum vermerkt. Die Fahrzeugzulassungsbescheinigung ist bei jeder Fahrt mitzuführen.
Ansprechpunkt
Sie können sich an jede Fahrzeugzulassungsbehörde in Deutschland wenden, persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter.
Vollmacht für Zulassungen
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
Rechtsgrundlage(n)
Urheber
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur