Fahrzeugkennzeichen - Wunschkennzeichen für ein Fahrzeug beantragen

Ihr Wohnort

Gegen Gebühr können Sie ein Wunschkennzeichen beantragen oder vorher reservieren lassen. Wunschkennzeichen können sein:

  • bestimmte Buchstaben- oder Zahlenkombinationen
  • die Abkürzung Ihrer Firma
  • Ihr Geburtsdatum
  • Kennzeichen eines früheren Zulassungsortes

Auch die Übertragung eines Kennzeichens auf ein anderes Fahrzeug ist ein Wunschkennzeichen, unabhängig davon, ob das Kennzeichen vorher bereits einmal "als Wunsch" zugeteilt wurde oder als sogenanntes Serienkennzeichen in Verwendung war.

Achtung: Ein Wunschkennzeichen können Sie nur im Rahmen einer Fahrzeugzulassung erhalten. Die nachträgliche Änderung einer für ein Fahrzeug zugeteilten Kennzeichenkombination ist nur gegen eine zusätzliche Gebühr möglich.

Nur mit vorheriger Terminvereinbarung

Der Besuch der Führerscheinstelle in Rudolstadt sowie der Kfz-Zulassungsstellen in Saalfeld und Rudolstadt ist nur nach vorheriger Terminvergabe möglich:
Zur Online-Terminvergabe Kfz-Zulassung / Führerscheinstelle Rudolstadt
Zur Online-Terminvergabe Kfz-Zulassungsstelle Saalfeld

Anfragen bezüglich der Führerschein- oder Zulassungsstelle per Telefonnummer 03672 823-192

Zu den telefonischen Erreichbarkeiten

Weiterführende Links und Formulare:

erforderliche Unterlagen:

Abmeldung von Fahrzeugen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • amtliche Kennzeichentafel(n) 

Erstmalige Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung nicht älter als 3 Monate
  • bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister/Gewerberegister
  • elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • COC / EG-Übereinstimmungsbescheinigung
  • SEPA – Lastschriftmandat
  • ggf. Vollmacht

Kurzzeitkennzeichen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung nicht älter als 3 Monate
  • bei ausländischen Bürgern ohne Wohnsitz in Deutschland: Erklärung zum Empfangsbevollmächtigten erforderlich
  • bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister/Gewerberegister
  • elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB) für Kurzzeitkennzeichen
  • Fahrzeugpapiere, COC/EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder Einzelgenehmigung
  • gültiger HU-Bericht 
  • ggf. Vollmacht 

Umschreibung innerhalb des Landkreises

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung nicht älter als 3 Monate
  • bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister/Gewerberegister
  • elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • amtliche Kennzeichentafel(n), wenn neues Kennzeichen gewünscht wird
  • gültiger HU-Bericht 
  • SEPA – Lastschriftmandat
  • ggf. Vollmacht

Umzug in den Landkreis

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung nicht älter als 3 Monate
  • bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister/Gewerberegister
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • amtliche Kennzeichentafel(n), wenn die Kennzeichen nicht übernommen werden sollen (Vorlage Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) erforderlich)
  • gültiger HU-Bericht 
  • ggf. Vollmacht

Berichtigung der Fahrzeugpapiere bei Änderung von Name / Adresse

  • geänderter Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung nicht älter als 3 Monate
  • bei Firmen: geänderter Auszug aus dem Handelsregister/Gewerberegister
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) – Vorlage nur bei Namensänderung!!
  • Vollmacht

Berichtigung der Fahrzeugpapiere wegen technischer Änderung

  • Technisches Gutachten im Original (nicht älter als 18 Monate)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), wenn die Änderung auch hier vorgenommen werden muss
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • gültiger HU-Bericht 
  • Vollmacht

Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung nicht älter als 3 Monate
  • bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister/Gewerberegister
  • elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • amtliche Kennzeichentafel(n), wenn Fahrzeug noch zugelassen und die Kennzeichen nicht übernommen werden sollen
  • gültiger HU-Bericht
  • SEPA – Lastschriftmandat
  • ggf. Vollmacht

Zulassung eines Importfahrzeuges

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung nicht älter als 3 Monate
  • bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister/Gewerberegister
  • elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
  • ausländische Fahrzeugpapiere
  • COC / EG-Übereinstimmungsbescheinigung
  • amtliche Kennzeichen, wenn Fahrzeug noch im Ausland zugelassen
  • gültiger HU-Bericht (in Deutsch)
  • Kaufvertrag/Rechnung
  • Umsatzsteuererklärung nach § 1 UStG
  • Verzollungsnachweis bei Fahrzeugen aus dem Nicht-EU-Ausland
  • Identifikationsprüfung: Vorführung des Fahrzeuges oder durch Prüforganisation im Original
  • SEPA – Lastschriftmandat
  • ggf. Vollmacht

Ausfuhrkennzeichen (Internationale Zulassung)

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung nicht älter als 3 Monate
  • bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister/Gewerberegister
  • gelbe Versicherungsbestätigung für internationale Zulassung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • amtliche Kennzeichentafel(n) (wenn Fahrzeug noch zugelassen)
  • gültiger HU-Bericht für den Zeitraum der Ausfuhr
  • SEPA – Lastschriftmandat
  • ggf. Vollmacht


Verfahrensablauf

  • Bei den meisten Zulassungsbehörden können Sie auch Wunschkennzeichen persönlich, schriftlich oder telefonisch reservieren lassen oder beantragen.
  • Die meisten Zulassungsbehörden bieten auch einen Online-Dienst im Internet an.
  • Die internetbasierten Vorgänge können Sie auf dem Portal Ihrer Zulassungsbehörde aufrufen. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die örtlich zuständige Zulassungsbehörde Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt.

Örtlich zuständig ist in der Regel

  • bei natürlichen Personen: die Behörde des Wohnorts (Hauptwohnung),
  • bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz oder Behörden: die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle.

Zuständige Stelle

Fahrzeugzulassungsbehörde

Kosten

Zusätzlich zu den Gebühren für die Zulassung entstehen Gebühren für die Wunschkennzeichenauswahl und gegebenenfalls -reservierung.

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Bitte wenden Sie sich an Ihre Fahrzeugzulassungsbehörde.

Die meisten Zulassungsbehörden bieten auch einen Online-Dienst im Internet an.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 21.11.2024
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL)

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal