Trinkwasserüberwachung

Ihr Wohnort

Die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte überwachen Wasserversorgungsanlagen in regelmäßigen Abständen. Im Rahmen der Überwachung haben die Gesundheitsämter die Erfüllung der Pflichten zu prüfen, die dem Unternehmer und dem sonstigen Inhaber einer Wasserversorgungsanlage auf Grund der Trinkwasserverordnung obliegen. Die Prüfungen umfassen auch die Besichtigungen der Wasserversorgungsanlagen sowie die Entnahme und Untersuchung von Wasserproben.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 19.03.2013
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal