Zweitwohnungssteuererklärung einreichen
Wenn sich Angaben zu Ihrer Zweitwohnung ändern, müssen Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen. Dazu gehören insbesondere Änderungen der Wohnverhältnisse, der Nutzung der Wohnung oder anderer Umstände, die Einfluss auf die Steuerpflicht oder die Höhe der Zweitwohnungssteuer haben können.
Durch Ihre Mitteilung kann die Festsetzung der Zweitwohnungssteuer angepasst werden.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur