Zweitwohnungssteuer Änderung wegen geänderten Besteuerungsgrundlagen

Ändern sich die Besteuerungsgrundlagen für Ihre Zweitwohnung, müssen Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen. Die Behörde prüft die geänderten Angaben und passt die Festsetzung der Zweitwohnungssteuer bei Bedarf entsprechend an.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.10.2026
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal