Zweitwohnungssteuer Änderung wegen Ende der Steuerpflicht

Teilen Sie der zuständigen Stelle mit, wenn die Steuerpflicht für Ihre Zweitwohnung endet. Das ist typischerweise der Fall, wenn

  • Sie die Zweitwohnung aufgeben (zum Beispiel durch Kündigung, Verkauf oder Auszug) oder
  • Sie die Wohnung nicht mehr als Zweitwohnung nutzen.

Nach Prüfung der mitgeteilten Änderungen wird die Zweitwohnungssteuer entsprechend angepasst oder aufgehoben.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.10.2026
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal