Zweitwohnungssteuer Änderung wegen Ende der Steuerpflicht
Teilen Sie der zuständigen Stelle mit, wenn die Steuerpflicht für Ihre Zweitwohnung endet. Das ist typischerweise der Fall, wenn
- Sie die Zweitwohnung aufgeben (zum Beispiel durch Kündigung, Verkauf oder Auszug) oder
- Sie die Wohnung nicht mehr als Zweitwohnung nutzen.
Nach Prüfung der mitgeteilten Änderungen wird die Zweitwohnungssteuer entsprechend angepasst oder aufgehoben.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 28.10.2026
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal