Zweckentfremdung von Wohnraum Genehmigung

Für die Zweckentfremdung von Wohnraum benötigen Sie in bestimmten Gemeinden oder Städten eine Genehmigung.

Eine Genehmigung benötigen Sie beispielsweise, wenn Sie Wohnraum dauerhaft für gewerbliche Zwecke oder als Ferienunterkunft nutzen oder dem Wohnungsmarkt entziehen.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.10.2026
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur

Urheber

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