Zweckentfremdung von Wohnraum Genehmigung
Für die Zweckentfremdung von Wohnraum benötigen Sie in bestimmten Gemeinden oder Städten eine Genehmigung.
Eine Genehmigung benötigen Sie beispielsweise, wenn Sie Wohnraum dauerhaft für gewerbliche Zwecke oder als Ferienunterkunft nutzen oder dem Wohnungsmarkt entziehen.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 28.10.2026
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal