Zweckentfremdung von Wohnraum Genehmigung für einen Abriss oder Unbrauchbarmachen

Für den Abriss oder das dauerhafte Unbrauchbarmachen von Wohnraum benötigen Sie eine Genehmigung.
Wenn Sie Wohnraum beseitigen, umbauen oder so verändern möchten, dass er nicht mehr zu Wohnzwecken genutzt werden kann, müssen Sie eine Genehmigung zur Zweckentfremdung beantragen.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.10.2026
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur

Urheber