Zweckentfremdung von Wohnraum Genehmigung für die zeitweise Überlassung von Wohnraum an wechselnde Nutzerinnen und Nutzer

Für die zeitweise Überlassung von Wohnraum an wechselnde Nutzerinnen und Nutzer benötigen Sie eine Genehmigung für die Zweckentfremdung des Wohnraums.
Die ist vor allem der Fall, wenn Sie den Wohnraum beispielsweise für Feriengäste oder andere kurzfristige Aufenthalte nutzen möchten.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.10.2026
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur

Urheber