Zweckentfremdung von Wohnraum Genehmigung für die gewerbliche oder freiberufliche Nutzung
Wenn Sie Wohnraum gewerblich oder freiberuflich nutzen, stellt dies gegebenenfalls eine Zweckentfremdung dar für die Sie eine Genehmigung benötigen.
Wenn Sie Wohnraum ganz oder überwiegend für ein Gewerbe, eine freiberufliche Tätigkeit oder andere berufliche Zwecke nutzen möchten, können Sie hierfür eine Genehmigung beantragen.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 28.10.2026
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal