Zweckentfremdung von Wohnraum Genehmigung für die gewerbliche oder freiberufliche Nutzung

Wenn Sie Wohnraum gewerblich oder freiberuflich nutzen, stellt dies gegebenenfalls eine Zweckentfremdung dar für die Sie eine Genehmigung benötigen. 

Wenn Sie Wohnraum ganz oder überwiegend für ein Gewerbe, eine freiberufliche Tätigkeit oder andere berufliche Zwecke nutzen möchten, können Sie hierfür eine Genehmigung beantragen.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.10.2026
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur

Urheber