Zweckentfremdung von Wohnraum Genehmigung für den Leerstand
Wenn Sie Wohnraum für einen längeren Zeitraum nicht vermieten oder selbst nutzen möchten, stellt dies eine Zweckentfremdung dar.
Typische Gründe für einen längeren Leerstand sind beispielsweise:
- umfassende Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen,
- geplante Umbau- oder Baumaßnahmen,
- ungeklärte Eigentums- oder Erbverhältnisse,
- wirtschaftliche oder rechtliche Hindernisse für eine Vermietung,
- Vorbereitung eines Verkaufs,
- vorübergehende Unbewohnbarkeit der Wohnung.
Wenn eine Wohnung oder ein Wohnhaus über einen längeren Zeitraum nicht zu Wohnzwecken genutzt werden soll, benötigen Sie als Eigentümerin oder Eigentümer eine Genehmigung.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur