Zuwendung für Neugeborene beantragen
Als Eltern oder Sorgeberechtigte können Sie für Ihr neugeborenes Kind eine kommunale Zuwendung beantragen, sofern Ihre Stadt oder Gemeinde eine entsprechende Zuwendung anbietet.
Die Zuwendung soll Sie als Familie unterstützen und Ihr Kind willkommen heißen.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 28.10.2026
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal