Zuwendung für Neugeborene beantragen

Als Eltern oder Sorgeberechtigte können Sie für Ihr neugeborenes Kind eine kommunale Zuwendung beantragen, sofern Ihre Stadt oder Gemeinde eine entsprechende Zuwendung anbietet.

Die Zuwendung soll Sie als Familie unterstützen und Ihr Kind willkommen heißen.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.10.2026
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur

Urheber

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