Zuwendung der Kommune für den Erhalt von Denkmälern beantragen

Sie können finanzielle Zuwendungen für Maßnahmen zur Erhaltung von Denkmalen von der Kommune erhalten.

Gefördert werden können insbesondere Arbeiten, die dazu beitragen, den denkmalgeschützten Zustand zu sichern, zu erhalten oder wiederherzustellen.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.10.2026
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur

Urheber

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