Wohnraumförderung für Bau und Erwerb von der Gemeinde Bewilligung

Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus erwerben oder bauen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Wohnraumförderung von der Gemeinde beantragen. Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob und in welcher Höhe eine Förderung bewilligt wird.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.10.2026
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur

Urheber

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