Wohnraumförderung für Bau und Erwerb von der Gemeinde Bewilligung
Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus erwerben oder bauen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Wohnraumförderung von der Gemeinde beantragen. Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob und in welcher Höhe eine Förderung bewilligt wird.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 28.10.2026
Fachlich freigegeben durch:
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Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur
Urheber
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