Wohnraumförderung für Bau und Erwerb von der Gemeinde Auszahlung
Um eine von der Gemeinde bewilligte Wohnraumförderung für den Bau und Erwerb zu erhalten, müssen Sie die Auszahlung der Förderung beantragen. Die zuständige Stelle prüft, ob die Voraussetzungen für die Auszahlung erfüllt sind, und veranlasst die Zahlung der bewilligten Förderung.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 28.10.2026
Fachlich freigegeben durch:
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Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur
Urheber
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