Wiederkehrende Beiträge für Verkehrsanlagen Erhebung

Für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung oder Verbesserung von Verkehrsanlagen können Kommunen wiederkehrende Beiträge erheben.

Wenn Ihr Grundstück in einem beitragspflichtigen Abrechnungsgebiet liegt, werden die Beiträge nach den geltenden Regelungen auf die Beitragspflichtigen umgelegt und durch Bescheid festgesetzt.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.10.2026
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur

Urheber

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