Wiederherstellung des Wohnraums Anordnung
Wenn Sie Wohnraum zweckentfremdet haben, kann die zuständige Stelle Sie verpflichten, den Wohnzweck wiederherzustellen. Sie kann anordnen, welche Maßnahmen Sie ergreifen müssen, damit der Wohnraum wieder zum Wohnen genutzt werden kann.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 28.10.2026
Fachlich freigegeben durch:
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Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur
Urheber
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