Wiederherstellung des Wohnraums Anordnung

Wenn Sie Wohnraum zweckentfremdet haben, kann die zuständige Stelle Sie verpflichten, den Wohnzweck wiederherzustellen. Sie kann anordnen, welche Maßnahmen Sie ergreifen müssen, damit der Wohnraum wieder zum Wohnen genutzt werden kann.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.10.2026
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur

Urheber

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