Verwendung des Landeswappens Genehmigung und Verwendung des Signets für Thüringen

Volltext

Am 10. Januar 1991 beschloss der Thüringer Landtag das Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Thüringen, veröffentlicht im Gesetzblatt für das Land Thüringen Nr. 1/1991.
Danach zeigt das Thüringer Landeswappen einen aufrecht stehenden, achtfach rot-silbern gestreiften, goldgekrönten und goldbewehrten Löwen auf blauem Grund, umgeben von acht silbernen Sternen.

Fällt bei erster Betrachtung dieses Wappens zunächst eine gewisse Ähnlichkeit mit dem Wappen des Landes Hessen auf, zeigen sich bei genauem Vergleich jedoch vier wichtige Unterschiede:
Der hessische Löwe ist zehnfach quergestreift, wobei diese Streifung von oben her mit Silber beginnt, er ist ungekrönt, und auf den Schildgrund sind keine Sterne gestreut.

Auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen zum Thüringer Landeswappen ist die Verwendung des Landeswappens ausschließlich den Behörden und Dienststellen des Landes vorbehalten.
Die Zugehörigkeit und Verbundenheit mit dem Freistaat Thüringen kann durch Verwendung des Thüringen-Signets nach dem Muster der Anlage 7 zum Ausdruck gebracht werden. Eine isolierte Verwendung des darin enthaltenen Löwen ist ebenfalls möglich. Die Verwendung ist kosten- und genehmigungsfrei.

Rechtsgrundlage(n)

Urheber

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 29.10.2026
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung