Vergnügungsteuererklärung einreichen
Die Vergnügungssteuer (Automatensteuer) ist eine kommunale Aufwandsteuer, die für das Aufstellen und den Betrieb bestimmter Automaten erhoben werden kann.
Teilen Sie der zuständigen Stelle mit, wenn Sie gewerblich steuerpflichtige Spiel-, Unterhaltungs- oder Geschicklichkeitsautomaten betreiben.
Die zuständige Stelle prüft die steuerrelevanten Angaben und setzt die Vergnügungssteuer fest.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur