Vergnügungsteuererklärung einreichen

Die Vergnügungssteuer (Automatensteuer) ist eine kommunale Aufwandsteuer, die für das Aufstellen und den Betrieb bestimmter Automaten erhoben werden kann.

Teilen Sie der zuständigen Stelle mit, wenn Sie gewerblich steuerpflichtige Spiel-, Unterhaltungs- oder Geschicklichkeitsautomaten betreiben.

Die zuständige Stelle prüft die steuerrelevanten Angaben und setzt die Vergnügungssteuer fest.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.10.2026
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal