Steuer auf Vergnügungsveranstaltungen besonderer Art Erhebung

Wenn Sie eine Veranstaltung besonderer Art durchführen, kann hierfür eine Vergnügungssteuer erhoben werden.

Sie müssen die erforderlichen Angaben zur Veranstaltung bei der zuständigen Stelle einreichen, damit die Steuerpflicht geprüft und die Vergnügungssteuer festgesetzt werden kann.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.10.2026
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur

Urheber

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