Räume, die nicht zu Wohnzwecken dienen wegen Leerstand anzeigen
Melden Sie der zuständigen Stelle leerstehende Räume, die nicht zu Wohnzwecken dienen.
Teilen Sie den Leerstand sowie Angaben zu den betroffenen Räumen mit, damit die zuständige Stelle die Situation erfassen und bewerten kann.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 28.10.2026
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal