Räume, die nicht zu Wohnzwecken dienen wegen Leerstand anzeigen

Melden Sie der zuständigen Stelle leerstehende Räume, die nicht zu Wohnzwecken dienen.
Teilen Sie den Leerstand sowie Angaben zu den betroffenen Räumen mit, damit die zuständige Stelle die Situation erfassen und bewerten kann.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.10.2026
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal