Räume, die nicht zu Wohnzwecken dienen nach Beginn einer zeitweisen Überlassung an wechselnde Nutzer anzeigen

Melden Sie der zuständigen Stelle, wenn Sie nicht zu Wohnzwecken dienende Räume zeitweise an wechselnde Nutzerinnen und Nutzer überlassen.
Sie informieren die zuständige Stelle über die Art der Nutzung und die betroffenen Räume.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.10.2026
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur

Urheber