Räume, die nicht zu Wohnzwecken dienen anzeigen

Melden Sie nicht zu Wohnzwecken dienende Räume der zuständigen Stelle.

Mit der Anzeige teilen Sie der Behörde Informationen über die Nutzung und die Eigenschaften der betroffenen Räume mit.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.10.2026
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal