Räume, die nicht zu Wohnzwecken dienen anzeigen
Melden Sie nicht zu Wohnzwecken dienende Räume der zuständigen Stelle.
Mit der Anzeige teilen Sie der Behörde Informationen über die Nutzung und die Eigenschaften der betroffenen Räume mit.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 28.10.2026
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal