Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen - personenbezogenen Parkplatz erhalten
Inhabern eines EU-Parkausweises kann ein personenbezogener Parkplatz in Wohnortnähe auf öffentlichem Straßenland eingerichtet werden.
Es kann auch ein personenbezogener Parkplatz in der Nähe der Arbeitsstelle eingerichtet werden.
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an die Straßenverkehrsbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Erforderliche Unterlagen
Kopie Zulassungsbescheinigung Teil I („Fahrzeugschein“)
Wenden Sie sich an Ihre örtliche Straßenverkehrsbehörde,
einige Behörden stellen Antragsformulare oder Antragsportale online zur Verfügung.
Kosten
Die Einrichtung eines personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatzes ist gebührenfrei.
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
Wenden Sie sich an das örtliche Bürgeramt oder die örtliche Straßenverkehrsbehörde, welches Antragsverfahren, welche Antragsformulare oder Antragsportale online zur Verfügung stehen. Das kann je Kommune unterschiedlich sein.
Voraussetzungen
EU-Parkausweis
Es ist kein geeigneter Parkplatz auf privaten Flächen vorhanden (z.B. auf dem eigenen Grundstück, Mieterparkplatz, eigene Parkplätze des Arbeitgebers)
In der Regel ist es erforderlich, dass der Berechtigte selbst am Straßenverkehr teilnimmt
Bearbeitungsdauer
Bitte erkundigen Sie sich über die Bearbeitungsdauer und die Herstellung der Kennzeichnung der personenbezogenen Parkmöglichkeit für einen schwerbehinderten Menschen bei ihrer örtlichen Straßenverkehrsbehörde oder im örtlichen Bürgeramt.
Urheber
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur