Kostenübernahme für Sonderfahrdienst für Menschen mit Behinderung beantragen

Menschen mit Behinderungen können unter bestimmten Voraussetzungen eine Kostenübernahme für die Nutzung eines Sonderfahrdienstes beantragen. Der Sonderfahrdienst ermöglicht Fahrten, wenn öffentliche Verkehrsmittel wegen der Art oder Schwere der Behinderung nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden können.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.10.2026
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal