Kommunale Förderung für Träger der Jugendhilfe Bewilligung

Wenn Sie Träger einer Jugendhilfeeinrichtung sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine kommunale Förderung beantragen. Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob und in welcher Höhe eine Förderung bewilligt wird.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.10.2026
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur

Urheber

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