Informationen über die Sachverhaltsermittlung und Anordnungen von Wohnraum Informationserteilung

Wenn die zuständige Stelle den Zustand oder die Nutzung von Wohnraum prüft, können Sie Informationen über die Sachverhaltsermittlung und erlassene Anordnungen erhalten. Die Auskunft kann sich beispielsweise auf festgestellte Mängel, angeordnete Maßnahmen oder den aktuellen Stand des Verfahrens beziehen.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.10.2026
Fachlich freigegeben durch:

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur

Urheber